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So schützt eine Hausratversicherung das Eigentum

Wer Hab und Gut schützen möchte, schließt eine Hausratversicherung ab. Diese dient dazu, entsprechend des konkreten Vertrags alle Gegenstände des Haushaltes gegen die Auswirkungen eines Brandes, von Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch, Raub oder gar Vandalismus zu schützen.

Sinnvoll ist eine solche Versicherung vor allem dann, wenn man weiß, dass die versicherten Sachen bei Beschädigung oder Verlust nicht mehr aus eigener Finanzkraft beziehungsweise nur mit hohen Schuldensummen ersetzt werden können. Ein Vergleich vieler Versicherer lässt sich unter anderem bei Verivox.de durchführen.

Feuer, Starkregen und Sturm schädigen oft nicht nur die Gebäude, sondern auch den Hausrat

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Noch vor Abschluss der Versicherung wird errechnet, wie hoch der Wert des Hausrates ist. Hierzu gibt es zwei gängige Möglichkeiten: Die einfachste, aber nicht immer günstigste Methode ist es, dass pro Quadratmeter circa 650 Euro angenommen werden. Wird dieses Modell der Wertschätzung genutzt, wird durch den Versicherer die Unterversicherungsregelung im Vertrag meist entfernt. Sollte man jedoch durch diesen Ansatz überversichert sein, empfiehlt es sich, anhand einer Wertermittlungstabelle zu agieren.

Augen auf beim Kleingedruckten

Besonders wichtig ist es, wirklich alle Bedingungen genaustens zu beachten. Wer jederzeit vollständig abgesichert sein möchte, muss eine Unterversicherung vermeiden. Diese besteht, wenn der Wert des Hausrates zu niedrig geschätzt wurde. Sollte jemand beispielsweise einen Hausrat im Wert von 100.000 Euro besitzen, diesen jedoch deutlich geringer versichern, dann kann es im Schadensfall zu hohen Abzügen bei den erwarteten Leistungen der Schadenserstattung kommen. Um dies zu vermeiden empfiehlt es sich, vor Abschluss der Versicherung mit einer Wertermittlungstabelle zu arbeiten.

Wohnungswechsel melden

Zudem ist es erforderlich, dass ein Umzug gemeldet wird. Noch bevor der Umzug vollzogen ist, muss der Versicherer darüber informiert werden. Nur dann kann der Schutz der Versicherung für die Zeit des Umzuges sowie die neue Wohnung gelten. Wird der Versicherer jedoch nicht vor dem Umzug informiert, ist es möglich, dass Schadensfälle, die in der neuen Wohnung geschehen, nicht abgedeckt sind.

Was sollte im Tarif enthalten sein?

Um einen rundum wirksamen Schutz zu erhalten ist darauf zu achten, den Tarif auf die individuellen Bedürfnisse abzustimmen. So gibt es beispielsweise Tarife, in denen grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist. Wird dann ein Fenster offengelassen, wodurch ein Einbruchsdiebstahl erleichtert wird, muss der Versicherer dennoch zahlen. Gleiches würde gelten, wenn ein Brand- oder Wasserschaden durch eine grob fahrlässige Handlung entsteht: Vergisst man, vor dem Zubettgehen eine Kerze zu löschen und ein Wohnungsbrand bricht aus, kann der Versicherer unter diesen Bedingungen nicht von seiner Zahlungspflicht zurücktreten.

Zusätzlich sollten Elementarschäden und Wasserschäden ausdrücklich mitversichert sein. Wenn Unwetter oder andere Naturereignisse Schaden am Hausrat anrichten, ist dieser oft groß – ohne Versicherung stünde der Geschädigte vielleicht vor dem Nichts. Eine umfassende Hausratversicherung sichert im Fall der Fälle die persönlichen Existenzgrundlagen sowie den Wert des Besitzes, zu dem neben dem Eigentum auch geliehene Sachen oder solche unter Eigentumsvorbehalt zählen.

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